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Wissen

Wissen für Veranstalter

Kurz gesagt

Hier stehen Antworten auf die Fragen, die Veranstalter vor einem Einsatz mit einem KI-Avatar stellen: was das Recht verlangt, was die Technik braucht und wie man mit einem Avatar moderiert. Jede Antwort nennt ihre Quellen. Was nur für unsere Avatare gilt, steht auf den Seiten zu ihnen.

Stand 25. September 2026

  • Ratgeber

    Muss ein KI-Avatar an einer Veranstaltung gekennzeichnet werden?

    In der EU ja, seit dem 2. August 2026: Wer mit einem KI-Avatar spricht, muss von Beginn an erkennen können, dass es eine KI ist, ausser es ist offensichtlich. Dafür sorgt der Anbieter. Stellt der Avatar eine echte Person dar, muss zusätzlich offengelegt werden, dass er künstlich ist. In der Schweiz gibt es noch kein eigenes KI-Gesetz.